Arbeitszeugnis: Wer muss welche Bewertung beweisen?
Das Landesarbeitsgericht Mecklenburg-Vorpommern (LAG) hat mit seinem Urteil vom 02.07.2024 (Az.: 5 Sa 108/23) die bestehenden Anforderungen an Klagen bestätigt, in denen über die Formulierungen eines Arbeitszeugnisses gestritten wird.
Der Arbeitgeber hat grundsätzlich die Formulierungshoheit über den Inhalt eines Zeugnisses. Das bedeutet, dass er die Formulierungen festlegen darf. Diese Hoheit ist jedoch nicht uneingeschränkt:
Dieses Urteil bestätigt erneut die bewährten Regeln zur Zeugniserteilung: Während der Arbeitgeber die Formulierungshoheit hat, müssen beide Seiten Beweise liefern, wenn sie von der durchschnittlichen Bewertung abweichen möchten. Arbeitnehmer sollten sich dessen bewusst sein, wenn sie eine bessere Bewertung einfordern – ebenso wie Arbeitgeber, wenn sie eine schlechtere vergeben wollen.